Das Medizinrecht stellt einen sehr umfangreichen und vielseitigen Rechtsbereich dar und lässt sich mithin nicht auf ein spezielles Thema konkretisieren. Grundsätzlich lässt sich jedoch festhalten, dass die Gesundheit und die Medizin in rechtlicher Hinsicht im Vordergrund steht.
Vor allem soll durch das Medizinrecht die Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient geregelt werden. Jedoch werden auch solche Situationen geklärt, in denen es um die Beziehung unter den Ärzten selbst, zwischen den Ärzten und den kassenärztlichen Vereinigungen und außerdem zwischen den Ärzten und der Ärztekammer geht.
In Medizinrecht bringen unter anderem folgende Bereiche rechtliche Fragen mit sich:
- Arzthaftungsprozess
- Aufklärungsfehler
- Behandlungsfehler
- Befangenheit
- Behandlungsvertrag
- Berufsgenossenschaft
- Fortbildungspflicht
- Gutachten und Gutachterkommission
- Hypothetische Einwilligung
- Kassenärztliche Vereinigung
- Patientenverfügung
- Rechtsschutzversicherung
- Schmerzensgeld und Schmerzensgeldtabelle
Mögliche Grundlage für Rechte und Pflichten der Parteien sowie mögliche Ansprüche können unter anderem der Approbationsordnung, der Berufsordnung, dem Patientenschutzgesetz, dem Arzneimittelgesetz und dem Medizinproduktgesetz entnommen werden. Hinzu kommen für die Ausübung der Tätigkeit von Ärzten und speziell Zahnärzten weitere öffentlich-rechtliche Vorschriften.
Die Seite soll Ihnen die Basis des Medizinrechts näher bringen und aufzeigen, welche Rechte, Pflichten und Ansprüche sich für jeweilige Partei ergibt.